Sinnlose Ausgleichsmaßnahmen?!

In diesem Beitrag möchte ich anhand eines Beispiel zeigen, wie mit Kompensationsflächen (dem sogenannten Biotopwertverfahren), welche bei größeren Bauvorhaben vorgeschrieben sind, der Versuch unternommen wird die negativen Auswirkungen auf die Natur bei z.B. Flächenversiegelungen zu reduzieren und warum dies sehr häufig in der Praxis scheitert.

„Der Verursacher eines Eingriffs weist mit einem solchen Verfahren [Biotopwertverfahren] der Naturschutzbehörde gegenüber nach, dass die von ihm geplanten Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zur Kompensation des Eingriffs ausreichend und angemessen sind.“ (Wikipedia)
Kurz zusammengefasst: Es muss bei Eingriffen (z.B. größeren Bauvorhaben, Flächenversieglungen usw.), welche nach der Eingriffsregelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Umweltverträglichkeitsprüfung kompensationswürdig sind, ein naturschutztechnischer Ausgleich durchgeführt werden.
Konkret: Baut ein Unternehmer eine z.B. größere Produktionshalle, wodurch Fläche versiegelt wird und Natur lokal zerstört wird, muss dies durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Der Unternehmer kauft dazu z.B. einen bisher als Acker genutzte Fläche und wandelt diese in z.B. eine Streuobstwiese um, da diese laut Bewertungstabellen einen höheren ökologische Wert besitzt.
Prinzipiell und stark vereinfacht könnte sich eine folgende Bilanz der „Ökopunkte“ ergeben:

Flächenversiegelung (Hallenbau): 1000m^2 x Faktor Flächenversiegelung =
– 2000 Punkte
Anlage einer Streuobstwiese: 20.000m^2 x Faktor Anlage Streuobstwiese =
+ 2500 Punkte

  • Der Unternehmer hat den Eingriff ausgeglichen und kann für folgende Bauvorhaben noch 500 Punkte bereithalten

Kritik:

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist Ackerflächen, die für die Lebensmittelproduktion genutzt werden oder zumindest geeignet sind als Ausgleichsflächen umwandeln zu dürfen. Dieses Vorgehen hat meiner Meinung nach schon so sein G´schmäckle. Auf der anderen Seite sind Ausgleichsflächen sicherlich sinnvoller als Maisanbau zur „Ökostromproduktion“… So, jetzt aber genug und nun wieder Streuobstbau:

Die Ausgleichsflächen in Form von Streuobstwiesen werden in der Praxis angelegt, die Ökopunkte eingestrichen und das wars dann. Das Ergebnis seht ihr auf den folgenden Bildern:

Absolutes Wirrwarr, keine Baumstruktur. Zumindest wächst der Baum (noch)….
Ca. 10 Jahre alter Baum. Wachstum praktisch eingestellt, kümmert und wird in wenigen Jahren abgestorben sein.
Bereits große Äste unter der Fruchtlast abgebrochen. Wird mittelfristig absterben.
Mehrere abgebrochene Äste. Wachstum kümmert. Auch hier wird kein wertvoller Hochstamm entstehen.

Nachdem die Bäume gepflanzt wurden, werden diese nicht gepflegt (Baumschnitt, Wässern und Baumscheibe hacken). Damit ist die Streuobstwiese von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Es werden keine alten, ökologisch wertvolle Bäume entstehen. (inkl. Bruthöhlen für Vögel und Totholz für Insekten usw.) Streuobstweisen sind Kulturlandschaften, die Biotope entstehen nur durch regelmäßige Pflege. Die Ausgleichsmaßnahmen sind langfristig ökologisch bei weitem nicht so wertvoll wie in der Planung ausgelegt.

Vorschlag:

Der Gesetzgeber sollte bei dem Biotopwertverfahren nachbessern und die professionelle Pflege der Ausgleichsmaßnahmen verpflichtend einführen. Nur damit kann ein echter Ausgleich erreicht und ökologisch wertvolle Landschaften geschaffen werden. Alles andere ist reine Augenwischerei oder neudeutsch „Greenwashing“.

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